SWISS KRONO Group - Klage gegen Musterbauordnung MVV TB Normenkontrollantrag bei Verwaltungsgerichten gestellt

Die SWISS KRONO Group hat im Dezember 2018 bei den Verwaltungsgerichten Baden-Württemberg und Sachsen einen Normenkontrollantrag gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGo) gestellt. Ziel: Überprüfung der Rechtmäßigkeit einzelner Vorschriften in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV-TB).

Der Anteil von Holzbauten in Deutschland steigt kontinuierlich an. Sowohl Planer, Architekten als auch Handwerker und Bauherren entscheiden sich immer häufiger für Holz und Holzwerkstoffe. Holz ist der Baustoff der Zukunft. Jedoch könnte dieser aktuelle Trend in Deutschland in kürzester Zeit vorbei sein.

Mit der Einführung der neuen Musterbauordnung „Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen“ (MVV TB) verschärft Deutschland im Alleingang die bisher europaweit gültige EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO). Diese Verschärfung soll auf Länderebene Einzug in die Baugesetze finden (VwV-TB).

Dabei sind Baden-Württemberg und Sachsen mit der Umsetzung dieser Regelwerke anderen Bundesländern voraus. Sollte Deutschland, entgegen bestehender Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, Urt. V. 14.10.2014- Res. C-100/13) eigene Regelungen beim Umgang mit Bauprodukten schaffen und sollte dieses Beispiel Schule machen, wird das den Holzbau in Deutschland verkomplizieren und in letzter Konsequenz empfindlich verteuern. Diese Konsequenzen betreffen nicht nur die gesamte deutsche Bauwirtschaft, sondern vor allem den Teil der deutschen Bevölkerung, welcher für Bau-Projekte Holzwerkstoffe einsetzt und somit einen umweltfreundlichen und klimaneutralen Ansatz vertritt.

Weiter ist die volkswirtschaftliche Bedeutung möglicher Konsequenzen zu bedenken. In fast 128.000 Unternehmen des Clusters Forst und Holz erwirtschaften in Deutschland über 1,1 Millionen Beschäftigte einen Jahresumsatz von rund 180 Milliarden Euro (Stand: 2018). SWISS KRONO Group möchte mit dem gestellten Normenkontrollantrag diese negative Entwicklung von Deutschland abwenden.

SWISS KRONO Group erfüllt schon heute und auch in Zukunft alle Anforderungen an emissionsarmen Bauprodukten. Die internationale Gültigkeit von einheitlichen Richtlinien wird von der Gruppe als ausserordentlich wichtig erachtet. Und genau aus diesem Grund: Um die Grundsätze des EU-Binnenmarktes zu verteidigen setzt sich SWISS KRONO Group für eine einheitliche europäische Regelung von VOC-Emissionen aus Bauprodukten ein.

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